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Allgemein empfohlen ist die Impfung für alle Kinder. Für den Impfstoff besteht aber keine Altersbegrenzung, so dass evtl. fehlende Impfungen jederzeit nachgeholt werden können.
Da Röteln während der Schwangerschaft beim ungeborenen Kind zu schweren Entwicklungsstörungen oder zu einer Fehlgeburt führen können, ist die zweimalige MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie (vorgeburtliche Schädigung des Kindes im Mutterleib in Folge einer Röteln-Infektion der Schwangeren). Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.
Ferner sollten alle ungeimpften Personen in Einrichtungen der Kinderheilkunde, der Geburtshilfe, der Schwangerenbetreuung sowie der Säuglings- und Kinderpflege geimpft werden.
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