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Masern, Mumps, Röteln

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln ist in Deutschland allgemein empfohlen. Die zwei Impfungen zum Aufbau eines ausreichenden Impfschutzes sollten bereits in der Kindheit erfolgen.

Wer sollte geimpft werden?

Allgemein empfohlen ist die Impfung für alle Kinder. Für den Impfstoff besteht aber keine Altersbegrenzung, so dass evtl. fehlende Impfungen jederzeit nachgeholt werden können.

Da Röteln während der Schwangerschaft beim ungeborenen Kind zu schweren Entwicklungsstörungen oder zu einer Fehlgeburt führen können, ist die zweimalige MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie (vorgeburtliche Schädigung des Kindes im Mutterleib in Folge einer Röteln-Infektion der Schwangeren). Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.

Ferner sollten alle ungeimpften Personen in Einrichtungen der Kinderheilkunde, der Geburtshilfe, der Schwangerenbetreuung sowie der Säuglings- und Kinderpflege geimpft werden.

Wie und wann wird geimpft?

Die zweimalige MMR-Impfung sollte bereits im Kindesalter erfolgt sein, sie kann aber auch jederzeit nachgeholt werden. Vor der Impfung erwachsener Frauen sollte eine Schwangerschaft unbedingt ausgeschlossen werden und auch bis zu drei Monate nach der Impfung soll eine Schwangerschaft vermieden werden. Eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft gilt jedoch nicht als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

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