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In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Allerdings gibt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Die Empfehlungen der Kommission werden von dem Robert Koch-Institut, der zentralen Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt und anschließend veröffentlicht. Entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sollen die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der STIKO aussprechen.
Bringen Sie den Impfausweis zu jedem Impftermin mit, damit eine lückenlose Dokumentation gewährt ist. Nicht dokumentierte Impfungen gelten als nicht geimpft.
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