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Das Virus kommt auf dem afrikanischen wie auch dem amerikanischen Kontinent in einem breiten Gürtel entlang des Äquators vor. Aufgrund möglicher schwerer Verläufe der Infektion wird eine Gelbfieber-Impfung allen Reisenden empfohlen, die Endemiegebiete oder als Infektionsgebiet geltende Regionen besuchen. Einige Länder, darunter zahlreiche asiatische, aber auch europäische, verlangen die Impfung bei der Einreise aus Infektionsgebieten, um die Einschleppung in ihr Land zu verhindern. Bitte beachten Sie die Hinweise der WHO zu den Gelbfieber-Infektionsgebieten.
Die Gelbfieber-Impfung wird nur in den von den Gesundheitsbehören autorisierten Gelbfieber-Impfstellen verabreicht. Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensmonat können mit einer Einzeldosis geimpft werden. Der Impfstoff darf nicht bei Kleinkindern vor Vollendung des 6. Lebensmonats verabreicht werden. Zwischen dem vollendeten 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat wird die Impfung gegen Gelbfieber nicht generell empfohlen und darf nur unter besonderen Umständen und in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen offiziellen Impfempfehlungen durchgeführt werden. Lassen Sie sich bitte entsprechend beraten.
Generell sollte vor einer Gelbfieber-Impfung sorgfältig abgeklärt werden, welche Personen möglicherweise ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen nach Gabe des Impfstoffs haben könnten. Auch Personen ab 60 Jahren sollten nur nach sorgfältiger Risikoabwägung geimpft werden.
Der Impfstoff sollte mindestens 10 Tage vor Einreise in ein Endemiegebiet verabreicht werden, da vor Ablauf dieser Zeit möglicherweise kein ausreichender Impfschutz aufgebaut wird. Eine Auffrischimpfung mit einer Dosis wird Personen mit Infektionsrisiko im Abstand von 10 Jahren empfohlen. Zur Einhaltung geltender Impfvorschriften und zur offiziellen Anerkennung müssen Gelbfieber-Impfstoffe von einer durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannten Gelbfieber-Impfstelle verabreicht werden, die Impfung muss in einen Internationalen Impfausweis eingetragen werden. Dieses Impfzertifikat ist ab dem 10. Tag nach der Impfung für 10 Jahre gültig. Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit ist nach internationalen Gesundheitsvorschriften eine Wiederimpfung mit derselben Dosis wie für die Erstimpfung im Abstand von 10 Jahren erforderlich.
Bei medizinischer Kontraindikation besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung. Hier muss der behandelnde Arzt eine Risiko-Abwägung vornehmen und gegebenenfalls ein "exemption certificate" ausstellen. Dieses Ausnahme-Zertifikat muss in englischer oder französischer Sprache im internationalen Impfbuch eingetragen und unterschrieben werden. Es muss von der zugelassenen Impfstelle beglaubigt sein.Ende Inhaltsbereich