Digitaler Corona-Impfnachweis, elektronischer Impfpass und EU Greenpass – was brauche ich wofür?

Seitdem eine vollständige (i.d.R. zweimalige) Impfung gegen Covid-19 (oder Nachweis, genesen zu sein) den Zutritt zu Geschäften, Kulturveranstaltungen und das Reisen in andere Länder vereinfacht, haben praktisch alle ihre Impfpässe immer griffbereit. Doch wir wären nicht im Jahr 2021, wenn nicht auch die Dokumentation von Impfungen im Allgemeinen, und der Corona-Impfung im Besonderen in digitaler Form erfolgen sollte.
Seit Juni gibt es daher in Deutschland die Möglichkeit, sich die Bestätigung der Covid-19-Impfung in Form eines digitalen Impfnachweises in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App zu laden und jederzeit griffbereit auf dem Handy dabei zu haben. Übrigens muss das niemand tun! Der gelbe Impfpass reicht als Nachweis vollkommen aus.
So weit so gut. Doch ab dann wird es auch schon verwirrend, denn bei der genauen Bezeichnung geht es häufig ein bisschen durcheinander. Ist der digitale Corona-Impfnachweis dasselbe wir der digitale oder elektronische Impfpass (eImpfpass)? (Nein) Und was ist der EU Greenpass?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale und Unterschiede.
eImpfpass | Digitaler Corona- Impfnachweis | EU Greenpass | |
---|---|---|---|
Wofür wird der Nachweis benötigt? | Elektronischer Nachweis aller erhaltenen Impfungen (gelber analoger Papier-Impfpass) | Bewegungsfreiheit, inzidenzunabhängiger Zutritt zu Veranstaltungen, Sportstätten, Geschäften etc. | Einheitliche Reisefreiheit in der EU |
Was wird dokumentiert? | Elektronische Variante des gelben Papier-Impfpasses (analog) oder einer Impfbescheinigung | Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder Genesung oder Impfung Genesener in Verbindung mit dem Personalausweis/ Reisepass |
Nachweis über die Durchführung einer Corona-Impfung mit Angabe des Impfstoffs und Impfdatum, ggf. erfolgte Genesung und ggf. Datum des letzten Tests |
Wer trägt die Impfung ein? | Eintrag aller Impfungen einschl. Corona-Impfung durch die Ärzt:in | Eintrag von den Impfkandidat:innen mittels QR-Code. Ausstellung der QR-Codes von Impfzentren und Apotheken, für geimpfte Genesene: Eintrag von Apotheken nach Vorlage von Personalausweis + Nachweis positiver PCR-Test + Nachweis der 1-maligen Impfung |
Nationale Einrichtungen (Gesundheitsbehörden, Krankenhäuser, Testzentren). Unklar ist derzeit, ob Nachweise nachträglich eingetragen werden können. |
Wer darf die Daten auslesen? | Lesbarkeit auf Heilberufler:innen beschränkt | Lesbarkeit durch alle Personen möglich, Anzeige von Namen und Geburtsdatum in Klarschrift | Sicherheitspersonal an Ländergrenzen durch scannen eines QR-Codes und Datenabgleich mit einem zentralen EU-Server |
Wo gilt der Nachweis? | weltweit | EU-weit | EU-weit – aber zunächst auf 12 Monate beschränkt, in jedem Fall Abstellung mit dem Ende der Pandemie |
Ab wann nutzbar? | Einführung ab 2022 im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) | Ab 17.06.2021 als CovPass-App oder als Zusatzfunktion in der Corona-Warn-App erhältlich | Seit 1. Juli 2021 Interoperabilität mit Corona-Warn-App bzw. CovPass-App geplant. |
Wer ist für die Bereitstellung verantwortlich? | Pflichtangebot aller gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten | Angebot des Bundes | Die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten |
Ist die Nutzung freiwillig? | Ja, auch der herkömmliche (analoge) Impfpass reicht aus | Ja, die Dokumentation der Impfung im Impfpass (analog) bzw. die behördliche Bestätigung der Genesung sind ausreichend | Ja, derzeit aber fraglich, ob Papier-Zertifikate der Länder uneingeschränkt gültig sind oder über einen QR-Code in den Greenpass überführt werden müssen |
Fazit: Im eImpfpass werden über kurz oder lang Impfungen gegen unterschiedliche Krankheiten übertragen, die eine Person im Laufe der Zeit erhalten hat. Derzeit laufen bereits in einigen Bundesländern Tests dazu. Welche Vorteile ein eImpfpass haben kann, können Sie hier nachlesen. Der digitale Corona-Impfnachweis der Bundes und der EU Greenpass haben ähnliche Funktion – sie erleichtern das Reisen für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte innerhalb Europas.
Wer sich nicht mit mehreren verschiedenen Systemen auseinandersetzen möchte, ist mit dem gelben Impfpass auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Diese Angaben wurden am 16.07.2021 recherchiert und zusammengestellt.
Weitere Informationen:
- Digitaler Corona-Impfnachweis: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/digitaler-impfnachweis-1924940
- EU Greenpass: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
NP-DE-MLV-WCNT-210032 , Aug21