Keuchhusten – eine Gefahr für alle Altersgruppen

Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis ausgelöst wird und im Gegensatz zu anderen Atemwegsinfektionen ganzjährig zu Erkrankungen führen kann. Von 100 ungeimpften Personen erkranken bei Kontakt zu einem Infizierten 80 bis 90. Besonders gefährdet für schwere Verläufe und Komplikationen sind Säuglinge. Mehr als jeder zweite erkrankte Säugling muss im Krankenhaus behandelt werden.
Häufig treten Atemaussetzen bis hin zum Atemstillstand oder Komplikationen wie Entzündungen der Lunge, der Ohren oder des Gehirns mit zum Teil bleibenden Folgen auf. Fast alle Todesfälle, die auf das Konto von Keuchhusten gehen, betreffen ungeimpfte Säuglinge, die jünger als 6 Monate sind. Doch auch bei älteren Menschen treten vermehrt Komplikationen, wie beispielsweise Lungenentzündungen durch Pneumokokken oder Haemophilus influenzae auf.
Es scheint daher naheliegend, diese beiden Risikogruppen durch die Impfung gezielt zu schützen. So empfiehlt auch die Ständige Impfkommission (STIKO), Säuglinge ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat zu impfen und bei (älteren) Erwachsenen, die Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie zu nutzen, um auch Keuchhusten aufzufrischen. Leider nehmen zwei Drittel aller Erwachsenen diese Auffrischung bislang nicht wahr und sind daher nicht bzw. nicht ausreichend vor der Erkrankung geschützt. Dementsprechend treten zwei von drei gemeldeten Keuchhusten-Fällen im Erwachsenenalter auf, jeder 3. gemeldete Keuchhustenfall in Deutschland ist 50 Jahre alt oder älter.
Keuchhusten bleibt oft unerkannt
Typischerweise äußert sich eine Infektion mit dem Keuchhusten-Erreger bei Kindern zuerst mit Symptomen, wie sie auch bei vielen anderen Erkältungskrankheiten auftreten: leichtes Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und ein trockener Reizhusten. Bereits in dieser Phase, die ein bis zwei Wochen dauert, ist der Infizierte hochansteckend. Dann setzen die für Keuchhusten so kennzeichnenden starken stakkatoartigen Hustenattacken ein - mit einem keuchend-juchzenden Geräusch (daher auch der Name Keuchhusten) am Ende des Hustenanfalls, das jeweils beim Einatmen entsteht. Das Kind hustet mitunter mehrere Minuten lang so stark, dass es sich darüber erbricht. Häufig wird auch sehr zäher Schleim ausgehustet. Dieses Krankheitsbild ist meist so eindeutig, dass Eltern und Kinderärzte es schnell erkennen und das Kind mit einem Antibiotikum behandeln können.
Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen äußert sich eine Keuchhusten-Erkrankung jedoch häufig lediglich als langanhaltender, trockener, quälender Reizhusten, wie man ihn auch von anderen Erkältungskrankheiten kennt. Aus diesem Grund wird der wahre Grund des Hustens, die Infektion mit dem Keuchhusten-Erreger, oft übersehen bzw. zu spät erkannt. Doch natürlich sind diese Personen trotzdem hochansteckend und stellen daher eine potentielle Gefahr für z.B. noch nicht geimpfte Säuglinge dar. Jedoch können auch bei Säuglingen die typischen Symptome völlig fehlen. Es kann mitunter auch ohne erkennbare andere Symptome direkt zu Atemaussetzern bis hin zum Atemstillstand kommen.
Im Gegensatz zu anderen Infektionskrankheiten gibt es gegen Keuchhusten auch keinen Nestschutz. Das Neugeborene kann sich daher ab dem ersten Atemzug anstecken. Hauptansteckungsquelle ist dabei am häufigsten die Mutter (vor allem, wenn deren letzte Auffrischimpfung schon länger zurückliegt), gefolgt von weiteren engen Kontakten des Säuglings wie z.B. Vater, Geschwister, Großeltern, Tagesmütter, Hebammen, etc..
Ansteckung von Säuglingen verhindern
Vor einer Erkrankung kann nur die rechtzeitige Impfung schützen. Und selbst dieser Schutz lässt nach einigen Jahren wieder nach. Auch Personen, die die Erkrankung durchgemacht haben, sind nicht dauerhaft geschützt, sondern können erneut erkranken. Darum ist die mehrmalige Auffrischung über das gesamte Leben so wichtig.
Die wirksamste Möglichkeit, Säuglinge in den ersten Lebensmonaten vor einer Keuchhusten-Infektion zu schützen, ist nach vielfältigen Erfahrungen aus anderen Ländern eine Impfung der Mutter während der Schwangerschaft im letzten Schwangerschaftsdrittel, bevorzugt in der 28. – 32. Schwangerschaftswoche. Bei erhöhtem Risiko für eine Frühgeburt sollte diese Impfung entsprechend in das 2. Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die von der Mutter gebildeten Antikörper in ausreichender Menge über die Nabelschnur auf das Kind übertragen werden, um das Kind vor Keuchhusten zu schützen. Die Impfung sollte unabhängig vom Abstand zu früheren Impfungen gegen Keuchhusten in jeder Schwangerschaft erfolgen.
Des Weiteren sollten auch alle oben genannten Kontaktpersonen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) einen aktuellen Impfstatus (ggf. spätestens 4 Wochen vor der Geburt auffrischen) haben, um eine Ansteckung des Säuglings zu verhindern.
Ältere Menschen vor Komplikationen schützen
Gerade bei älteren Personen kann sich eine Keuchhusten-Erkrankung ohne den typischen Verlauf lediglich als langanhaltender trockener Husten auftreten. Zum einen besteht dadurch die Gefahr, Mitmenschen und im schlimmsten Fall das neugeborene Enkelkind anzustecken. Zum anderen kommt es mit zunehmendem Alter ab etwa 50 – 60 Jahren häufiger zu Komplikationen wie Lungenentzündungen, Rippen- und Leistenbrüchen, die bei etwa jedem 10. Keuchhustenpatienten über 65 Jahren einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen. Bei Frauen kann es auch zu belastender Harninkontinenz kommen. Daher sollten gerade ältere Erwachsene gegen Keuchhusten geimpft sein, um sich und ihr Umfeld zu schützen.
Keuchhusten-Impfung im Überblick – wer sollte wann geimpft werden?
- Säuglinge: die Grundimmunisierung besteht aus vier Impfungen ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat (im Alter von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Lebensmonaten).
- Kinder und Jugendliche: im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie zwischen 9 und 16 Jahren sollte jeweils eine Auffrischimpfung erfolgen.
- Erwachsene und ältere Menschen: Im Rahmen der nächsten Auffrisch-Impfung gegen Tetanus und Diphtherie sollte einmalig die Kombination mit der Keuchhusten-Impfung gegeben werden. Dies gilt auch, wenn im Verletzungsfall eine Tetanus-Impfung erforderlich ist.
- Frauen im gebärfähigen Alter (18 – 50 Jahre): Alle 10 Jahre sollten alle Frauen im gebärfähigen Alter eine Auffrisch-Impfung gegen Keuchhusten erhalten.
- Schwangere: Alle Schwangeren sollten im 3. Schwangerschaftsdrittel (bevorzugt 28. – 32. Schwangerschaftswoche) und möglichst spätestens 4 Wochen vor der Geburt eine Auffrisch-Impfung erhalten. Die Impfung soll unabhängig von zurückliegenden Keuchhusten-Impfungen in jeder Schwangerschaft erfolgen. Bei erhöhtem Risiko für eine Frühgeburt soll die Impfung in das 2. Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
- Kontaktpersonen von Säuglingen: Alle Kontaktpersonen von Säuglingen sollten einen aktuellen Impfschutz gegen Keuchhusten haben (nicht mehr als 10 Jahre zurückliegend). Dazu zählen vor allem die Eltern, Geschwister, Großeltern, Tagesmütter und weitere enge Kontaktpersonen.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen: Alle 10 Jahre sollen Beschäftigte im Gesundheitswesen (z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen, etc.) und in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, etc.) eine Auffrisch-Impfung erhalten.
Die Keuchhusten-Impfung ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, beim Gesundheitsschutz nicht nur an sich und den eigenen Nutzen zu denken, sondern auch sein privates und sein Arbeitsumfeld zu bedenken. Neugeborene und Säuglinge können vor dieser für sie oft schweren Erkrankung nur geschützt werden, wenn Eltern, Geschwister, Spielkameraden der Geschwister, Großeltern, Betreuerinnen, Personal in Arztpraxen usw. durch einen guten Impfschutz eine schützende Glocke um die Kleinsten errichten und sie so vor einer Ansteckung schützen.
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Hier alles zur Impfung gegen Keuchhusten erfahren
NP-DE-VX-WCNT-200024 , Mai20