4-fach Impfstoff gegen Grippe

Es gibt viele unterschiedliche Influenza-Viren. Für den Menschen sind aktuell (2023) zumeist vier davon relevant. Jedes davon kann eine Grippe auslösen. Um bestmöglich vor der Virusgrippe geschützt zu sein, enthalten die aktuellen Grippeimpfstoffe Teile (Antigene) vor diesen vier Virustypen. Das Immunsystem bildet somit Antikörper gegen diese Typen. Doch da die Grippeviren sich stetig verändern, müssen auch die Impfstoffe jedes Jahr angepasst werden. Das bedeutet auch, dass die Grippeimpfung jedes Jahr wieder durchgeführt werden muss.

Attention

Impfreaktionen nach der Grippeimpfung 

Alle Grippeimpfstoffe haben ein gutes Sicherheitsprofil. Wie bei jeder Impfung können nach der Grippeimpfung Impfreaktionen auftreten. Die häufigsten sind Schmerzen oder Rötung an der Einstichstelle. Bei Hochdosisimpfstoffen können diese lokalen Reaktionen etwas häufiger auftreten. Weitere übliche Nebenwirkungen sind leichte Erhöhung der Körpertemperatur, Kopfschmerzen und leichtes Unwohlsein, i.d.R. für einen bis wenige Tage. 

Für wen ist die Grippeimpfung noch empfohlen?

Die STIKO empfiehlt die Grippeimpfung für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, bei einer Infektion schwer zu erkranken. Das sind außer allen Personen ab 60 Jahren auch Menschen ab einem Alter von sechs Monaten mit chronischen Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma, COPD, Diabetes, zahlreiche Stoffwechselkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten oder Multiple Sklerose. Falls Sie eine chronische Erkrankung haben, die hier nicht aufgeführt ist, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob die Impfung für Sie oder Ihr Kind sinnvoll ist. Außerdem ist die Impfung für Schwangere empfohlen.

Bezahlt die Krankenkasse die Grippeimpfung?

Für die Personengruppen, für die eine Impfung von der STIKO empfohlen wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Viele Krankenkassen übernehmen auf freiwilliger Basis die Kosten auch, wenn sich gesunde Personen unter 60 Jahren impfen lassen möchten. Um sicherzugehen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen, wenn Sie nicht zu dem von der STIKO benannten Personenkreis zählen.